Ändert sich für Schweizer Unternehmen wirklich kaum etwas?
Die Behauptung:
«Für die meisten Schweizer Unternehmen ändert sich nichts, weil sie schon heute anständig arbeiten.»
Quelle:
Public Eye im Sonderheft zur KVI 09/19

Der Faktencheck:
Das Sonderheft zur KVI nimmt sich den Argumenten der Gegner an. Diese behaupten, dass die geforderte umfassende Sorgfaltsprüfung bedeute, dass alle Geschäftsbeziehungen bis ins Detail ausgeleuchtet werden müssten. Das sei gut gemeint, aber völlig wirtschaftsfremd. Als Antwort darauf schreibt Public Eye: «Für die meisten Schweizer Unternehmen ändert sich nichts, weil sie schon heute anständig arbeiten».
Das klingt zwar schön, ist aber nicht korrekt. Ändern wird sich für Schweizer Unternehmen einiges, für einige sogar viel. Der Initiativtext sieht vor, dass Schweizer Firmen lückenlos nachweisen können müssen, dass sie umfassende Überwachungen und Kontrollen in ihrer Wertschöpfungskette vorgenommen haben. Das gilt für alle Betriebe, egal ob gross oder klein. Bei Annahme der Initiative müssen Schweizer Firmen – auch KMUs und «Anständige» – eine umfassende Überwachungs- und Kontrollpflicht installieren. Und das führt zu mehr Bürokratie und zu höheren Kosten.
Unbestritten ist zudem, dass die geforderten Haftungsbestimmungen Schweizer Firmen zu attraktiven Zielen für Anwaltsbüros aus allen Herren Ländern machen würden. Wie FDP-Ständerat Ruedi Noser an der Wintersession im Parlament erklärte, ist das mehr als nur ein unschönes Zukunftsszenario. Die Bestimmungen hätten auch ganz konkrete Auswirkungen: Würde die Initiative angenommen, kämen im Ausland tätige Schweizer Firmen nicht darum herum, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Und zwar egal, ob sie anständig arbeiten oder nicht, denn das Risiko teurer Rechtsstreite wäre zu gross. Aus Ländern, in denen es solche Versicherungen nicht gibt, müssten sich die Firmen folglich sogar zurückziehen. Das würde nicht nur viel für die betroffenen (anständigen) Unternehmen ändern. Das wäre tatsächlich auch wirtschaftsfremd.